Häufige Fragen

Finde schnell Antworten – von Nutzung bis zu Rechtlichen Fragen (keine Rechtsberatung). Die häufigen Fragen erklären dir alles Wichtige.

Parkraumschutz richtet sich an private Parkplatzbesitzer und Mieter, zum Beispiel Eigentümer von Stellplätzen vor Mietshäusern, Garagen oder kleinen Firmenparkplätzen.

Unsere Lösung ist besonders hilfreich, wenn du keinen Sicherheitsdienst beauftragen möchtest, aber trotzdem verhindern willst, dass dein Parkplatz einfach fremd genutzt wird.

Sobald dein Parkplatzschild installiert und registriert ist, empfiehlt es sich – besonders in der Anfangszeit – regelmäßig nach dem Rechten zu sehen. Wer das übernimmt, bleibt dir überlassen:

Du kannst bei der Registrierung (oder später über den QR-Code auf dem Parkplatz-Zertifikat) eine beliebige Mobilnummer zur Überwachung berechtigen – etwa einen Bekannten, Mitarbeiter oder Hausmeister.

Diese berechtigte Person kann dann Falschparker melden, entweder durch das Ausstellen eines privaten Strafzettels oder durch das Veranlassen einer Abschleppung.

Für diesen Aufwand haben wir ein Credit-System eingeführt:

Bei jeder erfolgreich gemeldeten und abgeschlossenen Falschparkermeldung wird der hinterlegten Mobilnummer ein Credit gutgeschrieben.

Die gesammelten Credits werden regelmäßig ausgewertet und ausgezahlt.

Aktuell entspricht 1 Credit einem Gegenwert von 100 Cent.

Wenn du einen Falschparker entdeckst, scanne einfach mit deinem Smartphone den QR-Code auf dem mitgelieferten privaten Strafzettel (Förderung über Vertragsstrafe).

Anschließend kannst du wählen, ob du:

  • nur einen privaten Strafzettel ausstellen möchtest, oder

  • den Falschparker abschleppen lassen willst.

Über die Web-App wirst du durch den Vorgang geführt:

  1. Foto vom Fahrzeug machen

  2. Kennzeichen eingeben

  3. Standort automatisch erfassen lassen (dies ist aus rechtlicher Sicht notwendig)

  4. Meldung abschicken

Wenn du dich für den privaten Strafzettel entscheidest, lege diesen einfach gut sichtbar hinter den Scheibenwischerdes Fahrzeugs.

Fertig! – Um den Rest kümmern wir uns.

Damit wir den Vorfall rechtlich sicher bearbeiten können, achte bitte auf:

  • Kennzeichen gut lesbar

  • Fahrzeug ganz sichtbar (möglichst von vorne oder schräg vorne)

  • Deutlich zeigen, dass das Fahrzeug auf deinem Privatparkplatz steht (z. B. durch das Schild im Bild oder Markierungen)

Am besten sind mindestens zwei Fotos aus verschiedenen Winkeln.

Nach der Lieferung des Schilds sind nur noch wenige Schritte nötig:

  1. Montiere das Schild gut sichtbar an deinem Parkplatz.

  2. Scanne den QR-Code auf dem Parkplatzzertifikat mit deinem Smartphone, um den Parkplatz zu registrieren.

  3. Während der Registrierung:

    • Fotografiere das montierte Schild,

    • und bestätige den Standort (dies ist aus rechtlichen Gründen erforderlich).

     

Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, kannst du direkt:

  • private Strafzettel ausstellen oder

  • den Abschleppvorgang bei Falschparkern einleiten.

 

Die Nutzung ist für dich als Parkplatzbesitzer komplett kostenlos.

Es gibt keine Grundgebühr und kein Abo. Im Gegenteil: Wer Falschparker meldet, erhält sogar eine Aufwandsentschädigung in Form von Credits.

Unser Service finanziert sich durch einen Anteil an der Vertragsstrafe, die vom Falschparker gezahlt wird – für dich entstehen dabei keine Kosten.

Ja. Deine persönlichen Daten werden nicht an den Falschparker weitergegeben. Wir treten als Dienstleister auf und übernehmen die gesamte Abwicklung in deinem Namen, aber ohne deine Identität offenzulegen.

 

Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn der Falschparker nicht zahlt und wir den Anspruch gerichtlich durchsetzen müssen– kann es erforderlich sein, dass deine Daten offengelegt werden.

 

In diesem Fall holen wir selbstverständlich vorab deine ausdrückliche Zustimmung ein.

Ja, ein gut sichtbares Hinweisschild ist zwingend erforderlich.

Nur wenn der Falschparker klar erkennbar auf die Regeln und möglichen Folgen (z. B. Vertragsstrafe oder Abschleppen) hingewiesen wurde, kannst du rechtlich wirksam gegen ihn vorgehen.

Das Schild dient als rechtlicher Hinweis und schützt dich, ss stellt sicher, dass der Falschparker über die Bedingungen und Folgen seines Handelns informiert war.

Ja. Der Parkplatzbesitzer darf sofort abschleppen lassen, auch wenn das Fahrzeug nur kurz dort steht. Es ist keine Wartezeit vorgeschrieben und er muss den Fahrer nicht erst suchen.

 

📌 Rechtlich bestätigt durch das Urteil des AG Hannover (Az. 428 C 7144/22 vom 10.08.2023)

Ja, das ist rechtlich zulässig.

Wenn Sie ohne Erlaubnis auf einem privaten Parkplatz stehen, handelt es sich um eine sogenannte Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB). Der Eigentümer oder Mieter des Stellplatzes darf das Fahrzeug daher entfernen lassen – und die Kosten dafür trägt der Falschparker als Störer.

Bitte bedenken Sie: Wer einen fremden Parkplatz nutzt, nimmt jemand anderem die Möglichkeit, den eigenen bezahlten Stellplatz zu verwenden – oft aus purer Bequemlichkeit. Das ist für die Betroffenen nicht nur ärgerlich, sondern beeinträchtigt ihren Alltag ganz erheblich.

Bitte besuchen Sie die Seite https://app.itagxx.de/parkraumschutz/verstoss/index und geben Sie dort Ihr Kennzeichen ein (das Feld Aktenzeichen können Sie leer lassen).

Dort erhalten Sie alle Informationen zu:

  • dem aktuellen Standort Ihres Fahrzeugs

  • den anfallenden Kosten

  • sowie den verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten

 

Ja, unter Umständen haftet auch der Fahrzeughalter.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Halter neben dem tatsächlichen Fahrer für die Abschleppkosten in Anspruch genommen werden – selbst wenn er das Fahrzeug nicht selbst abgestellt hat.

Das gilt besonders dann, wenn der Halter das Fahrzeug der Person überlassen hat, die es widerrechtlich geparkt hat. In diesem Fall wird die Überlassung als ausreichender Haftungsgrund angesehen.

📌 BGH, Urteil vom 11.03.2016 – Az. V ZR 102/15

Nein. Unser System ist ausschließlich für Privatgrundstücke vorgesehen. Auf öffentlichen Flächen ist das Sache des Ordnungsamts, nicht des Eigentümers. Bitte nutze Parkraumschutz nur auf deinem eigenen oder dir zugewiesenen Stellplatz

Nein, das ist rechtlich nicht erlaubt.

Auch wenn es verständlich ist, dass du dich über einen Falschparker ärgerst – du darfst das Fahrzeug nicht blockieren oder zuparken, um es am Wegfahren zu hindern.

Ein solches Verhalten gilt als verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB), denn du greifst damit selbst in den Besitz des Falschparkers ein. Auch § 859 BGB, der das Selbsthilferecht regelt, erlaubt in solchen Fällen keine aktive Blockade.

Zudem besteht die Gefahr, dass du dich strafbar oder haftbar machst – zum Beispiel bei Sachschäden, Zeitverlust oder im Fall eines medizinischen Notfalls.

Besser: Melde den Vorfall über unsere Web-App. So handelst du rechtlich sicher – und wir übernehmen den Rest.

In der Regel nicht.

Das unbefugte Parken auf einem privaten Grundstück ist kein Straftatbestand, sondern ein zivilrechtlicher Vorgang.

Daher ist die Polizei nicht zuständig und schreitet meist nicht ein – ebenso wenig das Ordnungsamt, das nur im öffentlichen Raum tätig wird.

In solchen Fällen bist du als Eigentümer oder Mieter selbst berechtigt, zivilrechtlich gegen den Falschparker vorzugehen – zum Beispiel durch eine Vertragsstrafe oder das Abschleppen. Unsere Lösung hilft dir dabei, das rechtssicher und unkompliziert zu erledigen.

Ja. Solange du die Regeln beachtest (korrekte Beschilderung, Nachweis, kein Zuparken), ist dieses Vorgehen rechtlich zulässig. Wir arbeiten mit juristischen Partnern zusammen und halten alle Verfahren im Rahmen der geltenden Gesetze.

Wenn du Falschparker meldest, gelten die Regeln der DSGVO. Du darfst:

  • Kennzeichen und Fotos erfassen, wenn dies zur Wahrung deiner Rechte erforderlich ist.

  • Diese Daten an Dienstleister (wie uns) übermitteln, wenn diese weisungsgebunden für dich tätig werden.

Wir achten darauf, dass die Verarbeitung zweckgebunden, datensparsam und rechtlich geprüft erfolgt. Deine Daten als Parkplatzbesitzer bleiben vertraulich.

Relevant sind mehrere Paragrafen:

  • § 280 BGB (Schadensersatz bei Pflichtverletzung)

  • § 823 BGB (unerlaubte Handlung)

  • § 858 BGB (verbotene Eigenmacht)

  • § 903 BGB (Befugnisse des Eigentümers)

Diese Paragraphen sichern dein Recht, unbefugtes Parken zu unterbinden und ggf. Schadenersatz oder Vertragsstrafen zu verlangen.

Du hast das Recht, über dein Grundstück zu verfügen (§ 903 BGB). Wenn jemand ohne Erlaubnis auf deinem Parkplatz steht, verletzt er dein Besitzrecht. Du darfst eine Vertragsstrafe verlangen, den Falschparker zur Unterlassung auffordern oder ihn bei Wiederholung gerichtlich belangen.

Die Vertragsstrafe ist eine zivilrechtliche Sanktion für einen Verstoß gegen eine vertragliche Regelung – hier: das unberechtigte Parken auf einem gekennzeichneten Privatparkplatz. Wer trotz sichtbarer Beschilderung parkt, akzeptiert stillschweigend die Vertragsbedingungen, einschließlich einer Vertragsstrafe. Diese kann vom Parkplatzbesitzer geltend gemacht werden.

Jedes Schild wird mit einem individuellen QR-Code geliefert, der genau deinem Parkplatz zugeordnet ist. Nach der Montage musst du nur eine kurze Registrierung durchführen, um den Platz zu aktivieren.

Eine optische Anpassung des Schilddesigns ist derzeit nicht vorgesehen.

Wenn du jedoch größere Stückzahlen benötigst (z. B. für Wohnanlagen oder Firmenparkplätze), sprich uns gerne an – wir finden eine passende Lösung.

In der Regel versenden wir innerhalb von 2–3 Werktagen nach Zahlungseingang. Je nach Region beträgt die Lieferzeit etwa 2–5 Werktage.

Du kannst bequem per Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung zahlen. Die verfügbaren Optionen siehst du im Bestellvorgang.

Ja, du bekommst nach dem Kauf automatisch eine Rechnung per E-Mail zugesendet. Falls du eine Papierrechnung brauchst, kannst du das im Bestellvorgang angeben.

Bitte sende uns ein Foto des beschädigten Artikels und eine kurze Beschreibung per E-Mail. Wir kümmern uns schnell und unkompliziert um Ersatz.